Arbeitsplätze gerettet
Die Rettung kam buchstäblich in letzter Minute: Kurz vor dem Jahreswechsel erklärte HTP Investments aus Holland, beim insolventen Wohnmobilehersteller Knaus Tabbert einsteigen zu wollen. Zunächst wurden die mehr als 1000 Arbeitnehmer in einer Auffang-gesellschaft übernommen. Als nächstes sollen an den Standorten Jandelsbrunn in Bayern und Mottgers in Hessen 670 Beschäftigte Arbeitsverträge erhalten; 95 davon befristet.
Es ist „ein tragfähiger Kompromiss“, sagt Oskar Schröder, der die Verhandlungen am hessischen Produktionsort als Berater von Belegschaft, Betriebsrat und Geschäftsleitung begleitet hat. Schröder hat jetzt Experten der DEKRA geholt, die den Arbeitnehmern im Rahmen eines sogenannten „Profilings“ zur Seite stehen und sie bei der beruflichen Orientierung unterstützen.
Der Einstieg des niederländischen Investors war möglich geworden, weil der Freistaat Bayern eine Landesbürgschaft über achtzig Prozent eines Kredits von 28 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Auch die hessische Landesregierung hatte Finanzmittel zur Rettung des Unternehmens angeboten.
Die HTP-Gruppe möchte Knaus Tabbert zum führenden europäischen Hersteller von Wohn- und Reisemobilen entwickeln. In den vergangenen Jahren konnte die Branche beachtliche Erfolge vermelden. Für dieses Jahr werden aufgrund der allgemeinen schwierigen wirtschaftlichen Lage wieder rückläufige Zahlen erwartet. Beim Wettbewerber Hymer sollen nach Kurzarbeit bis zu 250 Stellen allein in Deutschland gestrichen werden.
Stichwort: Auffanggesellschaft
Auffang-, Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder Transfergesellschaften dienen dazu, die Mitarbeiter zu übernehmen, die im Zuge einer Insolvenz oder Umstrukturierung von der Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Neben finanziellen Aspekten (Fortführung des Geschäftsbetriebs eines insolventen Unternehmens ohne dessen drückende Schuldenlast und Rückführung von Gewinnen) sollen vor allem die Mitarbeiter auf eine Übernahme in das neu aufgestellte Unternehmen vorbereitet werden. In der Regel werden jedoch nicht der gesamten Belegschaft neue Verträge angeboten, da im Zuge einer Restrukturierung eines insolventen Unternehmens oft auch die Zahl der Arbeitsplätze reduziert wird. Wesentliche Aufgabe von Auffanggesellschaften ist daher u.a. eine Qualifizierung bzw. die Feststellung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.
Häufig werden Auffanggesellschaften aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.
